专利摘要:

公开号:WO1986004878A1
申请号:PCT/EP1986/000088
申请日:1986-02-22
公开日:1986-08-28
发明作者:Fritz Volpert
申请人:Thielmann-Luwa Gmbh;
IPC主号:G09F3-00
专利说明:
[0001] Bezeichnung: Transport- und/oder Lagerbehälter mit Daten¬ träger
[0002] Beschreibung:
[0003] Die Erfindung betrifft einen Transport- und/oder Lagerbe¬ hälter, insbesondere für die Getränke-, Lebensmittel- und/oder Arzneimittelindustrie, mit einem auf einer Be¬ hälterwandung angeordneten Datenträger.
[0004] 5 Beispielsweise bei Brauereien besteht seit Alters her ein Interesse daran, nicht nur den Faßumlauf zu kontrol¬ lieren sondern auch nur mit den eigenen Fässern zu arbeiten und diese dementsprechend zu kennzeichnen. Wegen der Eigentumskennzeichnung wurde daher jedes Faß mit einer 0 betriebseigenen Ziffernkombination versehen, aus der dann die relevanten Daten jeweils abgelesen werden konnten, so beispielsweise das Alter des Fasses, die Füllgutbe- stimmung, Faßnummer usw., so daß die Brauerei, wenn auch in einem sehr zeitaufwendigen manuellen Verfahren den ° Laufweg des jeweiligen Fasses überwachen konnte. Die betreffenden Zahlenkombinationen wurden bei Holzfässern oder kunststoffum antelten Metallfässern thermisch in die Faßwandung eingebrannt bzw. eingeprägt und bei Metallfässern teilweise vom Faßhersteller eingeprägt, teilweise mit entsprechenden Werkzeugen in der Brauerei eingeschlagen. Ähnliche Betriebsverfahren sind auch für Sterilcontainer der Lebensmittelindustrie für Pasten, Fruchtkonzentrate, Sirupe, auch fließförmige Pulverstoffe od. dgl. sowie in der Arzneimittelindustrie für vergleich¬ bare Produkte üblich. Ein wesentlicher Punkt ist in allen Fällen, daß die Behälter jeweils vor einer Neubefüllung einem intensiven Reinigungs- und Sterilisierungsverfahren unterworfen werden müssen, so daß bei Behältern, bei denen die Daten nicht in die Behälterwandungen eingeprägt sind sondern in Form von Aufklebern aus Papier oder Kunst¬ stoff mit dem Behälter verbunden sind, jeweils bei jeder Wiederbefüllung neu angebracht werden müssen. Bei aufgekleb- ten Datenträgern besteht die Gefahr, daß beim Transport oder bei der späteren Verwendung des Behälters derartige aufgeklebte Etiketten sich lösen, verschmutzen oder ver- kratzen und so die gewünschten Informationen nicht oder nur unvollständig zur Verfügung stehen.
[0005] Der Erfindung liegt nun die Aufgabe zugrunde, einen Trans¬ port- und/oder Lagerbehälter der eingangs bezeichneten Art zu schaffen, der den Einsatz moderner Datenverarbeitungs¬ techniken gestattet.
[0006] Diese Aufgabe wird erfindungsgemäß gelöst durch ein an der Behälterwandung befestigtes Trägerelement, in das ein Datenträger eingeschlossen ist und das mit Mitteln zum Datenabgriff von außen versehen ist. Ein derartiges, gesondertes Trägerelement erlaubt es, unabhängig von der Formgebung des Behälters den Datenabgriff so zu ge¬ stalten, daß er den Anforderungen des jeweils verwendeten Datenübertragungssystems genügt/andererseits den Daten¬ träger auch an die rein mechanischen Betriebsanforderungen eines derartigen Transport- und/oder Lagerbehälters anzupassen, insbesondere vor Beschädigungen zu schützen. Bei einer lösbaren Verbindung des Trägerelementes mit dem Behälter ergibt sich darüber hinaus eine höhere Flexibilität in der Anwendung.
[0007] In bevorzugter Ausgestaltung der Erfindung ist vorgesehen, daß das Trägerelement als Gehäuse ausgebildet ist, in dessen Innenraum der Datenträger gas- und flüssigkeitsdicht eingeschlossen ist. Dies bietet nicht nur den Vorteil, daß der Datenträger mit dem zugehörigen Trägerelement in einer gesonderten Fertigung und unter Berücksichtigung der datenübertragungstechnischen Anforderungen des jeweils verwendeten Datenträgers hergestellt werden kann, sondern daß trotz der rauhen Betriebsverhältnisse, denen beispiels¬ weise Bierfässer bei Reinigung, Füllung insbesondere aber beim Transport ausgesetzt sind, verwendet werden können. Bei der bevorzugten lösbaren Verbindung des Ge- häuses mit dem Behälter besteht zudem die Möglichkeit, im Falle einer Beschädigung bzw. einer "Unlesbarkeit" der Daten nach längerem Gebrauch das Gehäuse auszuwechseln.
[0008] In vorteilhafter Ausgestaltung der Erfindung ist vorgesehen, daß die an der Behälterwandung zur Anlage kommende Fläche des Gehäuses vorzugsweise im Bereich ihrer Außenkante mit einer Dichtung versehen ist. Dies hat den Vorteil, daß insbesondere für steril zu haltende Behälter der Spaltbereich, in den sich Schmutz, Füllungsrückstände oder auch Reinigungsmittel ansammeln und zu einer Keim¬ bildung führen können, auf ein Minimum reduziert werden, wobei ein etwa verbleibender Spaltbereich so gering ist, daß er in jedem Falle bei der Reinigung und Sterili¬ sierung des betreffenden Behälters miterfaßt wird. Außerdem wird die Anpassung der Anlagefläche des Gehäuses an die Kontur der Behälterwandung verbessert, so daß fertigungs¬ bedingte Formabweichungen der meist aus Metall hergestellten Behälter in jedem Fall ausgeglichen werden.
[0009] in Ausgestaltung der Erfindung ist vorgesehen, daß mit der Behälterwandung wenigstens ein vorzugsweise zungenför- miges Befestigungselement aus Metall fest verbunden ist, das in eine.. Ausnehmung des Gehäuses hineinragt und mit dem Gehäuse über ein von außen zugängliches Befestigungs- mittel lösbar verbunden ist. Dies ermöglicht es, das Befestigungselement entweder bereits bei der Faßherstellung beispielsweise durch Punktschweißung od. dgl. aufzubringen oder aber auch bereits vorhandene Metallfässer nachzurüsten. Der Vorteil liegt hierbei darin, daß das Befestigungselement selbst wiederum vom Gehäuse umschlossen ist und die Ausneh¬ mung im Gehäuse zur Aufnahme des Befestigungselementes noch im Bereich der abgedichteten Anlagefläche des Gehäuses an der Behälterwandung liegt. Bevorzugt ist hierbei die Verwendung von zungenförmigen Befestigungselementen, da diese nicht nur einfach nachträglich anzubringen sind sondern auch eine geringere Präzision bei der Fertigung und bei der Verbindung mit dem Behälter erfordern. Etwaige Abweichungen in der Ausrichtung der meist gewölbten Be¬ hälterwandungen können durch nachträgliches Biegen der Zungen noch ausgeglichen werden. Zweckmäßigerweise werden mindestens zwei derartige Z gen verwendet, um eine ausrei- chende Verpressung der Dichtung zwischen der Anlagefläche des Gehäuses und der Behälterwandung und damit einen dichten Abschluß zu erreichen. Durch die Zugänglichkeit des Befestigungsmittels von außen ist die Austauschbarkeit des Gehäuses mit dem von ihm umschlossenen Datenträger gewährleistet. In bevorzugter Ausgestaltung der Erfindung ist hierbei ferner vorgesehen, daß das Befestigungsmittel zur Gehäuseaußenseite hin gas- und wasserdicht abgedeckt ist. Dies erlaubt es beispielsweise, als Befestigungsmittel selbstschneidende Blechschrauben zu verwenden, die in eine gestanzte Bohrung des zungenförmigen Befestigungsmit¬ tels eingedreht werden können, wobei dann der außen liegende Schraubenkopf wiederum dicht abgedeckt werden kann, beispielsweise durch Vergießen, Aufkleben oder Aufschweißen einer Abdeckung od. dgl. Bei geringeren Anforderungen an die Dichtigkeit kann es ausreichen, unter dem Schraubenkopf einen Dichtring anzuordnen, der beim Anziehen der Schraube entsprechend verpreßt wird. In einer Ausgestaltung der Erfindung ist vorgesehen, daß im Gehäuse ein maschinenlesbarer Datenträger, vorzugs¬ weise ein Strichcode-Streifen angeordnet ist und das Mittel zum Datenabgriff von einem durchsichtigen Teil der Gehäusewandung gebildet wird. Durch diese erfindungs¬ gemäße Ausgestaltung ist es möglich, einen bedruckten Datenstreifen aus Papier oder Kunststoff für Transport- und/oder Lagerbehälter der vorstehend beschriebenen Art einzusetzen, ohne daß diese ständig erneuert zu werden brauchen. Da der Datenträger durch das Gehäuse geschützt ist, können auch empfindliche Datenträgermaterialien und auch verhältnismäßig kleingedruckte Daten verwendet werden, die sonst durch schon geringe Beschädigungen in Form von Kratzern od. dgl. auch schon vom menschlichen Auge, geschweige denn Maschinen esDar wären. Die Erfin¬ dung ermöglicht es dagegen, den Datenträger von einem Drucker der zugehörigen Datenverarbeitungsanlage zu er¬ stellen, so daß hier ein integriertes System möglich ist. Insbesondere bei der Verwendung von maschinenlesbaren, also von optisch verarbeitbaren Datenträgern zeigen sich die Vorteile der Erfindung, da hier unbeachtet der Kontur der betreffenden Behälterwandung erfindungsgemäß der durchsichtige Teil der Gehäusewandung ebenflächig ausge¬ bildet werden kann, so daß ein optimaler Datenabgriϊ ^ gewährleistet ist.
[0010] In einer bevorzugten Ausgestaltung der Erfindung ist vorgesehen, daß das Gehäuse einstückig aus Kunststoff hergestellt ist und einen zur Behälterwandung offenen 0 Innenraum aufweist, daß der maschinenlesbare Datenträger von innen an dem durchsichtigen Teil der Gehäusewandung befestigt ist und mit einer Abdeckplatte dicht gegenüber dem Innenraum abgeschlossen ist. Ein solches Gehäuse läßt sich nicht nur einfach herstellen sondern hat auch °den Vorteil, daß nach dem Einbringen des Datenträgers dieser gegenüber dem Innenraum wiederum durch Verkleben, insbesondere aber durch chemisches Verschweißen dicht l abgeschlossen werden kann. Damit ist zusätzlich zu der Abdichtung des Innenraums zwischen Behälterwandung und Gehäuse eine hermetische Abdichtung des Datenträgers gegeben. Bevorzugt werden für die Herstellung des Gehäuses 5 Kunststoffe verwendet, die durchsichtig sind, kratz- und stoßfest sowie alterungs- und reinigungsmittelbeständig sind und eine Dauertemperaturfestigkeit bis etwa 140°c.
[0011] . aufweisen. Hierzu eignet sich beispielsweise Polycarbonat-Kunststoff. Damit ist ein Gehäusewerkstoff
[0012] 20 gegeben, der einerseits den Betriebsbedingungen beispiels¬ weise eines Bierfasses hinsichtlich der mechanischen Betriebsbedingungen genügt, also auch die Sterilisierungs- temperaturen aushält/ andererseits, hinsichtlich seiner optischen Eigenschaft den Anforderungen an die Maschinen-
[0013] 2 lesbarkeit des verwendeten Datenträgers genügt. Bei dieser Ausführungsform ist in einer bevorzugten Ausgestaltung vorgesehen, daß die Gehäuseaußenflächen mit Ausnahme der Datenabgriffsfläche eine mattierte Oberfläche aufweist. Dies ergibt auch ein gefälliges Aussehen des verwendeten
[0014] 20 Gehäuses, da durch die Mattierung der Gehäuseaußenflächen die Befestigungselemente, mit denen das Gehäuse am Behälter festgelegt ist einschl. der Dichtungen nicht mehr sichtbar ist.
[0015] 25 Während die Verwendung eines (optisch) maschinenlesbaren Datenträgers nur eine feste Datenvorgabe ermöglicht, beispielsweise in Form eines Strichcodes und/oder eines Zahlen- oder Buchstabencodes, erlaubt die Erfindung darüber hinaus bei einer entsprechenden datenverarbeitungs- gθ technischen Ausrüstung des betreffenden Betriebes auch die Verwendung variabler Daten. Hierfür ist erfindungs¬ gemäß vorgesehen, daß das Gehäuse eine programmierbare elektronische Schaltung, vorzugsweise in Form eines Mikro- chip gas- und wasserdicht umschließt und wenigstens teil-
[0016] 3 weise aus einem elektrisch isolierenden Material herge¬ stellt ist. Hierdurch wird bei entsprechender Auslegung der elektronischen Schaltung die Möglichkeit geschaffen, zusätzlich zu fest vorgegebenen, in der Schaltung ge¬ speicherten Daten auch noch variable Daten einzugeben, so daß der Datenträger nicht nur die üblichen Behälter- nu mern etc. wiederzugeben vermag, sondern zusätzlich auch die HerStellungsdaten, Chargennummer, Empfängercode, Auslieferungsdatum etc. aufzunehmen vermag. Während bisher diese variablen Daten über ein zusätzliches Eingabesystem in Verbindung mit den festen Behälterdaten über einen gesonderten Eingabevorgang festgehalten werden mußten, ist nunmehr auch für derartige Behälter die Möglichkeit gegeben, diese im Rahmen eines integrierten Datenverar¬ beitungssystems zu verwenden. Der Datenabgriff erfolgt je nach Art der eingesetzten elektronischen Schaltung direkt über Kontakte, die auf der Gehäuseaußenseite ange- ordnet sind oder aber indirekt über entsprechende Sensor¬ systeme.
[0017] In zweckmäßiger Ausgestaltung ist insbesondere für Träger¬ elemente mit eingeschlossenen elektronischen Schaltungen als Datenträger vorgesehen, am Behälter zusätzlich ein das Trägerelement vorzugsweise mit Abstand umgreifendes Schutzgehäuse anzuordnen, so daß das Trägerelement mit dem Datenträger gegen mechanische Beschädigungen geschützt ist. Durch die Vorgabe eines Zwischenraumes zwischen Schutzgehäuse und Trägerelement ist ein Freiraum geschaffen, so daß Verformungen des Schutzgehäuses, das zweckmäßiger¬ weise ebenfalls aus Metall hergestellt ist,nicht auf das Trägerelement für den Datenträger einwirken können.
[0018] In einer anderen Ausgestaltung der Erfindung ist vorgesehen, daß das Befestigungselement durch wenigstens eine auf die Behälterwandung aufgeschweißte Schraubenmutter, insbe¬ sondere eine Punktschweißmuttem gebildet wird. Die Befesti¬ gung derartiger Punktschweißmutter ist sowohl bei der Neuherstellung als auch bei der Nachrüstung von metallischen Transport- und/oder Anlagebehältern vorteilhaft, da dies mit sogenannten Bolzenschweißgeräten einfach zu bewerkstel- ligen ist. Mit Hilfe einer entsprechenden ArbeitsSchablone, die auf die betreffende Behälterfläche aufgelegt wird, läßt sich zudem bei der Anbringung von mehreren Punktschwei߬ muttern eine paßgenaue Befestigung erreichen. Der besondere Vorteil gegenüber den zungenartigen Befestigungsmitteln liegt vor allem darin, daß hier handelsübliche Punktschweiß- muttern eingesetzt werden können.
[0019] In weiterer Ausgestaltung der Erfindung ist vorgesehen, daß bei der Verwendung von optisch abgreifbaren Datenträ¬ gern die Datenabgriffsfläche gegenüber der Standfläche des Behälters geneigt ausgerichtet ist. Dies hat insbeson¬ dere bei der Verwendung von Strichcode-Streifen als Daten¬ träger an Getränkebehältern mit gewölbter Stirnfläche den Vorteil, daß der senkrecht über den auf einem Transport¬ band durchlaufenden Behälter angeordnete optische Abtaster (Scanner) in entsprechendem Sicherheitsabstand über der von den Behälteroberkanten gebildeten Durchlaufebene ange¬ ordnet werden kann, ohne daß hier störende Reflektionen durch die fensterartige Datenabgriffsfläche zu befürchten sind.
[0020] Die Erfindung betrifft zugleich ein Trägerelement zur Befestigung eines Datenträgers an einem Transport- und/oder Lagerbehälter, wie er zum Nachrüsten bereits vorhandener Behälter erforderlich ist. Erfindungsgemäß ist dieses Trägerelement dadurch gekennzeichnet, daß es als Gehäuse ausgebildet ist, in das der Datenträger gas- und flüssig¬ keitsdicht eingeschlossen ist, und daß das Gehäuse mit Mitteln für den Datenabgriff von außen versehen ist. In Ausgestaltung der Erfindung ist hierbei das Trägerelement durch eines oder mehrere der Merkmale nach den Ansprüchen 3 bis 11 gekennzeichnet.
[0021] In Ausgestaltung der Erfindung ist ferner vorgesehen, daß das Trägerelement in einem am Behälter befestigbaren, vorzugsweise aus Metall hergestellten Schutzgehäuse befe¬ stigt ist. Dies hat den Vorteil, daß das Trägerelement mit seinem Schutzgehäuse als geschlossenes Bauteil vorgefer¬ tigt werden kann und findet insbesondere seinen Einsatz bei Behältern, die nicht über entsprechende Schutzrahmen verfügen, wie dies bei sogenannten Keg's der Fall ist.
[0022] Die Erfindung wird anhand von Ausführungsbeispielen näher erläutert. Es zeigen:
[0023] Fig. 1 einen Vertikalschnitt durch das Oberteil eines Getränkebehälters, eines sogenannten Keg mit aufgesetztem, gehäuseförmigem Trägerelement für einen Datenträger,
[0024] Fig. 2 eine Aufsicht auf das Trägerelement,
[0025] Fig. 3 eine Ausführungsform mit Punktschweiß uttern als Befestigungsmittel.
[0026] Der in Fig. 1 dargestellte Schnitt durch das Oberteil eines Getränkebehälters 1 , eines sogenannten Keg mit kreis¬ förmigem Querschnitt zeigt, daß der von der zylindrischen Außenwandung zur Füllarmatur 2 verlaufende Wandungsteil 3 gewölbt ist. Die Wölbung entspricht üblicherweise einer Kugel." Bei einem Keg entsprechend den DIN-Normen weist dieser einen Durchmesser von 363 mm auf, so daß sich für die Wölbung ein Kugelradius von R = 400 mm ergibt.
[0027] Ein derartiger Getränkebehälter ist aus Edelstahl herge¬ stellt. Zur Vereinfachung der Handhabung, aber auch zum Schutz der Füllarmatur und des empfindlichen, ebenfalls gewölbten, hier nicht dargestellten Bodenteils ist an beiden Enden auf die gewölbten Wandteile in jedem Wand¬ bereich ein Steg 4 aufgeschweißt, dessen zylindrische Außenfläche mit der Außenfläche des Behälters selbst fluch- tet. Die freie Kante 5 des Stegs 4 ist nach innen einge¬ rollt und so bemessen, daß sie die Füllarmatur 2 mit ihren Verschlußteilen überragt. Auf den gewölbten Wandungsteil 3 ist in dem vom Steg 4 umschlossenen Bereich ein Trägerelement 6 zur Aufnahme eines Datenträgers befestigt. Bei dem dargestellten Aus- führungsbeispiel besteht das Trägerelement aus einem Ge- häuse 7, das aus einem thermoplastischen Kunststoff, bei¬ spielsweise einem Polykarbonat-Kunststoff hergestellt ist. Auf der dem gewölbten Wandungsteil des Keg zugekehrten Seite weist das Gehäuse 7 einen freien Innenraum 8 sowie zwei im wesentlichen zylindrische Ausnehmungen 9 und 10 auf. Wie aus der Aufsicht gem. Fig. 2 ersichtlich, ist das Gehäuse zylindrisch ausgebildet, so daß die dem ge¬ wölbtem Wandungsteil 3 zugekehrte Anlage in etwa ringför¬ mig ist und in ihrer Fläche als Kalotte an die Wölbung der Kugelfläche des Wandungsteils 3 angepaßt ist.
[0028] Auf der Außenfläche des gewölbten Wandungsteils 3 sind im Bereich des Gehäuses 7, und zwar in dem den zylindri¬ schen Ausnehmungen 9, 10 des Gehäuses 7 zuzuordneten Be¬ reich zungenförmige Befestigungselemente 11, 12, beispiels- weise durch Punktschweißen fest mit der Behälterwandung verbunden. Die Befestigungselemente 11, 12 ragen in die zylindrischen Ausnehmungen 9, 10 des Gehäuses 7 herein und sind an ihren Enden abgewinkelt. In ihrer Länge sind die beiden Befestigungselemente 11 und 12 so bemessen, daß die abgewinkelten freien Enden in einer senkrecht zur Faßachse verlaufenden Ebene liegen. Die abgewinkelten Enden der Befestigungselemente 11, 12 sind mit Bohrungen versehen, so daß das Gehäuse 7 mit Hilfe von Schrauben 13, beispielsweise selbstschneidenden Blechschrauben 13 über die Befestigungselemente 11, 12 fest mit dem Behälter 1 verbunden werden kann. Die Schrauben 13 sind über entspre¬ chende Bohrungen 14 von außen zugänglich. Diese Bohrungen 14 werden jedoch nach dem Befestigen des Gehäuses vergossen oder durch Einschweißen bzw. Einkleben einer Abdeckplatte 15 gas- und wasserdicht verschlossen. Der Innenraum 8 des aufgesetzten Gehäuses 7 ist über, eine vorzugsweise im Randbereich der Anlagefläche des Gehäuses umlaufenden Dichtung 16, beispielsweise eines in einer Gehäusenut verlaufenden 0-Ringes abgedichtes, so daß der Zutritt von Flüssigkeit oder Dampf in den Innenraum von außen verhindert ist. Die Dichtung 16 verläuft hierbei möglichst nahe der Außenkante 17 des Gehäuses, um etwaige Zwischenräume möglichst klein zu halten, damit sich hier keine Keimherde bilden können.
[0029] Wie aus der Aufsicht gem. Fig. 2 ersichtlich, ist das aus einem durchsichtigen Kunststoff hergestellte Gehäuse 7 bis auf einen Teilbereich seiner kreisförmigen Stirnfläche 18 nit einer mattierten Oberfläche versehen, die den Durch- blick auf die Befestigungselemente 11, 12 sowie die Schrau¬ ben 13 verhindert. Die Oberfläche kann durch eine entspre¬ chende Rauhigkeit der Form bei der Herstellung des Gehäu¬ ses aus Kunststoff bewirkt werden.
[0030] Der mittlere Bereich der kreisförmigen Oberfläche 18 ist jedoch durchsichtig und besitzt die Form eines Fensters 19, so daß vom Innenraum 8 des Gehäuses her auf dieses Fenster ein von außen (optisch) maschinenlesbarer Datenträger, beispielsweise in Form eines Strichcode-Streifens einge- klebt werden kann. Zum Innenraum 8 des Gehäuses hin ist der eingeklebte oder eingelegt Datenträger 20 mit einer Platte 21 abgedeckt, die in ihrem Randbereich mit dem Gehäuse dicht durch Verkleben oder Verschweißen verbunden ist, so daß der eingelegte Datenträger 20 gas- und flüssig- keitsdicht im Gehäuse 7 eingeschlossen ist. Der durchsich¬ tige, als Fenster ausgebildete Wandungsteil 19 des Gehäu¬ ses 7 stellt bei der Verwendung eines optisch maschinen¬ lesbaren Datenträgers, wie hier des dargestellten Strich¬ code-Streifens, das Mittel zum Datenabgriff dar. Zusätz- lieh zu dem Strichcode kann der Datenträger mit dem ver¬ wendeten Strichcode korrespondierende Zahlen und/oder Buch¬ stabenkombinationen enthalten, die auch eine Identifika¬ tion des betreffenden Behälters durch den Menschen anhand von ausgedruckten Listen ermöglicht.
[0031] Die Wanddicke s des Gehäuses im Bereich des Fensters 19 muß nun so bemessen werden, daß einerseits eine ausreichende mechanische Festigkeit des Gehäuses gegeben ist, andererseit mit den zur Verfügung stehenden optischen Abtastern die Codierung noch erfaßt werden kann.
[0032] Die Zeichnung des dargestellten Ausführungsbeispieles läßt erkennen, daß die Anordnung eines gesonderten Träger¬ elementes für den Datenträger, hier die Anordnung des Gehäuses für den Strichcode-Streifen, eine optimale Anpas¬ sung an die verschiedenen Anforderungen gegeben ist. Das Trägerelement, im vorliegenden Fall das Gehäuse, erlaubt es, den für das Lesen eines Strichcode-Streifens optimalen ebenflächigen Datanabgriff zu schaffen, so daß störende Reflexe ausgeschlossen sind, andererseits durch den herme¬ tischen Abschluß den Strichcode-Streifen selbst gegenüber mechanischen und chemischen Einwirkungen zu schützen, gleichzeitig auch die Bedingung einer guten Sterilisierbar¬ keit eines derartigen Behälters zu gewährleisten.
[0033] Bei dem dargestellten Ausführungsbeispiels eines Keg er¬ füllt der Steg 4 zugleich die Funktion eines Schutzgehäuses für das Trägerelement. Bei anderen Behälterformen, die nicht von vorneherein über einen derartigen, konstruktions¬ bedingten Schutz verfügen, beispielsweise bei herkömmli¬ chen Bierfässern, wird zweckmäßigerweise auf der betreffen¬ den Behälterfläche ein nur das Trägerelement umgreifendes Schutzgehäuse angeordnet.
[0034] Die anhand des Ausführungsbeispiels dargestellte und be¬ schriebene Lösung läßt erkennen, daß auch ein Nachrüsten bereits vorhandener Kegs möglich ist, da hier lediglich die beiden zungenförmigen Befestigungselemente 11 und
[0035] 12 mit einem Punktschweißgerät an dem gewölbten Wandungs¬ teil 3 des Kegs befestigt zu werden brauchen. Da es sich hierbei um Normbehälter handelt, ist auch die Abmessung der Kugelfläche des gewölbten Wandungsteils 3 vorgegeben, so daß einem Nachrüsten keinerlei Schwierigkeiten entgegen¬ stehen.
[0036] Anstelle des Strich- oder Zahlencode-Streifens 20 als Datenträger kann auch eine den Anforderungen entsprechend ausgebildete, programmierbare, elektronische Schaltung, vorzugsweise in Form eines Mikrochips in dem Gehäuse ange- ordnet sein. Die Abmessungen des Gehäuses richten sich hier dann nach der Größe des verwendeten Chips, wobei hier die Möglichkeit besteht, den Chip entweder wie den Strichcode-Streifen nachträglich einzulegen und mit Hilfe einer entsprechenden Abdeckplatte gas- und flüssigkeits- dicht abzuschließen, oder aber bereits bei der Herstellung des Gehäuses in die Gehäusewandung einzugießen. Bei der Verwendung einer elektronischen Schaltung entfällt dann der durchsichtige fensterartige Wandungsteil 19 als Daten¬ abgriff und wird ersetzt durch einen auf die vewendete Schaltung abgestimmten Datenabgriff. Dieser kann beispiels¬ weise durch Kontakte gebildet werden, die auf der Gehäuse¬ außenseite angeordnet sind und die mit der elektronischen Schaltung im Gehäuseinnern verbunden sind, über die Kontak¬ te ist dann der Datenträger an die Datenverarbeitsungsanlage anschließbar.
[0037] Fig. 3 zeigt eine besonders flachbauende Ausführungsform für das Gehäuse 71, bei dem als Befestigungsmittel zur Verbindung des Gehäuses 7' mit dem gewölbten Wandungsteil 3 des Behälters sogenannte Punktschweißmuttern 22 auf die Außenfläche des gewölbten Wandungsteils 3 aufgeschweißt sind. Bei derartigen Punktschweißmuttern handelt es sich um handelsübliche Bauteile, die auch mit Handschweißgeräten aufschweißbar sind, so daß auch bei kleinen Stückzahlen derartige Behälter nachgerüstet werden können. Mit einer entsprechenden Arbeitsschablone, die auf den Behälter aufgelegt wird, ist es in einfacher Weise möglich, die für das Ausführungsbeispiel erforderlichen zwei Punkt¬ schweißmuttern paßgenau aufzuschweißen. Die Ausbildung des Gehäuses entspricht im übrigen der anhand von Fig. 1 und 2 beschriebenen Bauform. Die Besonderheit des Aus- ° führungsbeispiels gem. Fig. 3 liegt ferner noch darin, daß die Datenabgriffsfläche 19 unter einem Winkel gegenüber der horizontalen Standfläche des Kegs geneigt ausgerichtet ist, so daß der vertikal von oben auftreffende Lichtstrahl des Scanners nicht durch Reflexe von der blanken Oberfläche der fensterartigen Datanbgriffsflache bei der Verwendung eines Strichcode-Streifens gestört wird.
[0038] Dadurch, daß jeder Behälter mit einer festen Codierung versehen ist, die bei einem neuen Faß jeweils bei Eingang ° aufgebracht wird und somit in die Bestandsverwaltung aufge¬ nommen wird, läßt sich der gesamte Faßdurchlauf mit einer modernen Datenverarbeitung erfassen:
[0039] Bei einem neuen Faß werden die Eingangsdaten und der Liefe¬ rant erfaßt, so daß neben der Bestandsverwaltung auch eine lieferantenbezogene Qualitätskontrolle der Fässer möglich ist.
[0040] Der Faßumlauf, beispielsweise bei einer Brauerei oder ° einemGetränkeabfüller ermöglicht jeweils die Erfassung der im Rücklauf beim Getränkehersteller bzw. Abfüller eingehenden Daten sowie, bei entsprechender Codierung, auch den Namen der Rücklieferers. Hierdurch wird eine automatische Ausgabe von LeergutgutSchriften sowie ferner eine Überwachung des Faßbestandes sowie der Faßumlauf und die Bestandsverwaltung des Leergutes in einfacher Weise möglich. Entscheidend ist hierbei, daß durch das fest mit dem Behälter verbundene Trägerelement für den Datenträger dieses nicht während des gesamten Durchlaufs von der Füllung bis zum Verbraucher und wieder zum Befül- ler sich ablösen kann. Der fest am Behälter angebrachte Datenträger ermöglicht bereits beim Rücklauf ein Aussortieren von Behältern, die nicht Eigentum des Befüllers sind und/oder von Fässern, die geeicht werden müssen. Ferner können die Behälter aufgrund des fest mit dem Behälter verbundenen Datenträgers vor der Füllung hinsichtlich des Füllgutes sortiert werden, so daß sichergestellt ist, daß immer nur ein be¬ stimmtes Füllgut in ein Faß eingefüllt wird. Beim Abfüllen selbst kann bereits das Fülldatum und der Empfänger des betreffenden Behälters in die Datenverarbeitung aufgenommen werden. Ferner ergibt sich beim Datenabgriff im Bereich der Füllstation eine Rückmeldung für die Bestandsverwal¬ tung von Leergut und Vollgut.
[0041] Bei der Verwendung von Strichcode-Streifen, aber auch von Datenträgern in Form einer elektronischen Schaltung besteht ferner die Möglichkeit, nach dem Füllen zusätz¬ lich auf den Behälter Wechseletiketten aufzukleben, die beim Reinigungsvorgang ablösbar sind. Durch das Einlesen der fest vorgegebenen Daten kann gleichzeitig über einen entsprechenden Drucker der Datenverarbeitungsanlage ein Etikett ausgegeben werden, das ebenfalls in Form eines Strichcode-Etikettes ausgebildet sein kann, aber auch die Angaben des Befüllers, Menge und Art des Füllgutes sowie das Fülldatum in Klarschrift angibt. Zusätzlich kann hierbei auch ein weiteres Wechseletikett ausgedruckt werden, das beispielsweise auf eine Palette oder Sammel¬ container aufgeklebt wird, wenn mehrere kleinere Behälter durch ein entsprechendes Verpackungselement, beispielsweise eine Palette oder einen Container zu einem größeren Gebinde zusammengefaßt werden. Hier kann bei entsprechender Aus¬ bildung der Datanverarbeitungsanlage das Wechseletikett für das Großgebinde die Daten der einzelnen im Gebinde zusammengefaßten Behälter aufweisen. Nach dem Füllen kann durch Abgriff von dem am Behälter befestigten Datenträger die Verbindung mit den in der Datenverarbeitungsanlage zusätzlich gespeicherten oder noch einzugebenden Daten das Ausgangsdatum, der Empfänger und auch die BestandsVerwaltung Vollgut kontrolliert wer¬ den. Ferner ist eine automatische Ausgabe von Lieferpapie¬ ren und Rechnungen möglich.
[0042] Nicht nur der Befüller, sondern auch der Empfänger ist mit Hilfe eines derart festcodierten Datenträgers am Be¬ hälter in der Lage, in gleicher Weise eine entsprechende Datenverarbeitung mit den für ihn relevanten variablen Daten auf der Basis der durch den Behälter fest vorgegebe¬ nen Daten aufzubauen. Bei entsprechend leistungsfähigen Lesegräten ist es beispielsweise für Behälter der Getränke¬ industrie sogar möglich, bei der Auslieferung von Einzel¬ fässern die Daten am Auslieferungsfahrzeug zu erfassen und die so gewonnenen Einzeldaten über ausgeliefertes Vollgut und zurückgenommenes Leergut bei der Rückkehr in die zentrale Datenverarbeitung einzugeben.
权利要求:
Claims.4 -Bezeichnung: Transport- und/oder Lagerbehälter mit DatenträgerAnsprüche:
1. Transport- und/oder Lagerbehälter, insbesondere für die Getränke-, Lebensmittel- und/oder Arzneimittelindu¬ strie, mit einem auf einer Behälterwandung angeordneten Datenträger, g e k e n n z e i c h n e t durch ein an der Behälterwandung (3) befestigtes Trägerelement (6), in das ein Datenträger (20) eingeschlossen ist und das mit Mitteln (19) zum Datenabgriff von außen versehen ist.
2. Behälter nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß das Trägerelement (6) als Gehäuse (7) ausgebildet ist, in dessen Innenraum (8) der Datenträger (20) gas- und flüssigkeitsdicht eingeschlossen ist.
3. Behälter nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, daß die an der Behälterwandung (3) zur Anlage kommende Fläche des Gehäuses (7) vorzugsweise im Bereich ihrer Außenkanten mit einer Dichtung (16) versehen ist.
12 4. Behälter nach den Ansprüchen 1 bis 3, dadurch gekennzeich¬ net, daß mit der Behälterwandung (3) wenigstens ein vorzugs¬ weise zungenförmiges Befestigungselement (11, 12) aus Metall fest verbunden ist, das in eine Ausnehmung (9, 10) des Gehäuses (7) hineinragt und mit dem Gehäuse (7) über ein von außen zugängliches Befestigungsmittel (13) lösbar verbunden ist.
5. Behälter nach Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet, daß das Befestigungsmittel (13) zur Gehäuseaußenseite hin gas- und flüssigkeitsdicht abgedeckt ist.
6. Behälter nach einem der Ansprüche 1 bis 5, dadurch gekennzeichnet, daß im Gehäuse (7) ein maschinenlesbarer Datenträger (20) , vorzugsweise ein Strichcode-Streifen angeordnet ist, und daß das Mittel zum Datenabgriff von einem fensterartigen, durchsichtigen Teil (19) der Ge¬ häusewandung gebildet wird.
7. Behälter nach Anspruch 6, dadurch gekennzeichnet, daß der durchsichtige Teil (19) der Gehäusewandung ebenflächig ausgebildet ist.
8. Behälter nach einem der Ansprüche 1 bis 7, dadurch gekennzeichnet, daß das Gehäuse (7) einstückig aus Kunst¬ stoff hergestellt ist und einen zur Behälterwandung (3) offenen Innenraum aufweist, daß der maschinenlesbare Daten¬ träger (20) von innen an dem durchsichtigen Teil (19) der Gehäusewandung befestigt ist und mit einer Abdeckplatte (21) dicht gegen den Innenraum abgeschlossen ist.
9. Behälter nach einem der Ansprüche 6, 7 oder 8, dadurch gekennzeichnet, daß die Gehäuseaußenflächen mit Ausnahme der Datenabgriffsfläche (19) eine mattierte Oberfläche aufweisen. 1 10. Behälter nach einem der Ansprüche 1 bis 5, dadurch gekennzeichnet, daß das Gehäuse als Datenträger eine pro¬ grammierbare elektronische Schaltung, vorzugsweise in Form eines MikroChips gas- und flüssigkeitsdicht umschließt
5 und wenigstens teilweise aus einem elektrisch isolierenden Material hergestellt ist.
11. Behälter nach einem der Ansprüche 1 bis 10, dadurch geknnzeichnet, daß am Behälter ein das Trägerelement für Q den Datenträger vorzugsweise mit Abstand umgreifendes Schutzgehäuse angeordnet ist.
12. Behälter nach einem der Ansprüche 1 bis 11, dadurch gekennzeichnet, daß das Befestigungselement durch wenig- stens eine auf die Behälterwandung aufgeschweißte Schrau- 15 benmutter (22), insbesondere eine Punktschweißmutter, gebildet ist.
13. Behälter nach einem der Ansprüche 1 bis 12, dadurch gekennzeichet, daß bei der Verwendung von optisch abgreifba- __u ren Datenträgern die Datenabgriffsfläche (19) gegenüber der Standfläche des Behälters (1) geneigt ausgerichtet ist.
14. Trägerelement zur Befestigung eines Datenträgers an
«___O einem Transport- und/oder Lagerbehälter, dadurch gekenn¬ zeichnet, daß das Trägerelement als Gehäuse (7) ausgebildet ist, in das der Datenträger (20) gas- und flüssigkeitsdicht eingeschlossen ist, und daß das Gehäuse (7) mit Mitteln 19) für den Datenabgriff von außen versehen ist.
30
15. Trägerelement nach Anspruch 14, gekennzeichnet durch eines oder mehrere Merkmale der Ansprüche 3 bis 11.
16. Trägerelement nach Anspruch 15, dadurch gekennzeichnet,
35 daß das Trägerelement in einem am Behälter befestigbaren, vorzugsweise aus Metall hergestellten Schutzgehäuse befe¬ stigt ist.
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同族专利:
公开号 | 公开日
ES292543Y|1988-05-16|
EP0214202A1|1987-03-18|
DE3506639A1|1986-08-28|
ES292543U|1987-11-16|
引用文献:
公开号 | 申请日 | 公开日 | 申请人 | 专利标题
法律状态:
1986-08-28| AK| Designated states|Kind code of ref document: A1 Designated state(s): US |
1986-08-28| AL| Designated countries for regional patents|Kind code of ref document: A1 Designated state(s): AT BE CH DE FR GB IT LU NL SE |
1986-09-09| WWE| Wipo information: entry into national phase|Ref document number: 1986901392 Country of ref document: EP |
1987-03-18| WWP| Wipo information: published in national office|Ref document number: 1986901392 Country of ref document: EP |
1988-11-01| WWW| Wipo information: withdrawn in national office|Ref document number: 1986901392 Country of ref document: EP |
优先权:
申请号 | 申请日 | 专利标题
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